Dimissoriale
Das Dimissoriale benötigen Sie, wenn Sie
Mitglied einer unserer Kirchengemeinden sind und
- ihr Kind in einer anderen Gemeinde taufen lassen wollen
- ihr Kind in einer anderen Gemeinde konfirmiert werden soll
- in einer anderen Gemeinde kirchlich heiraten wollen
- ein Familienmitglied in einer anderen Gemeinde bestattet werden soll.
Für die Ausstellung des entsprechenden Dimissoriale
wenden Sie sich bitte an unser --> Pfarramt.
Patenbescheinigung
Paten müssen ihre Kirchenmitgliedschaft mit einer Patenbescheinigung nachweisen. Mit der Patenbescheinigung bestätigt die Kirchengemeinde, in der Sie wohnen (zu der Sie gehören), dass Sie das Patenamt übernehmen dürfen. Sie erhalten diese Bescheinigung ebenfalls in unserem --> Pfarramt.
Falls Sie unsicher sind, zu welcher Kirchengemeinde der bayerischen Landeskirche Sie gehören, nutzen Sie einfach die --> Gemeindesuche.