Fragen zum Wiedereintritt (elkb.de)

Was passiert beim Kircheneintritt/Wiedereintritt?
Was ist dabei zu beachten, welche Schritte führen zur Mitgliedschaft?
Die Fragen klingen kompliziert – die Antworten sind einfach!

In die evangelische Kirche einzutreten und Mitglied der Glaubensgemeinschaft zu werden, ist gar nicht schwer - weder für Menschen, die nicht getauft sind, noch für Menschen, die sich schon einmal von Kirche verabschiedet haben und wieder eintreten wollen. Und auch nicht für solche, die von einer anderen kirchensteuerpflichten Kirche zur evangelischen übertreten wollen.

Ich möchte zum ersten Mal Kirchenmitglied werden, bin also nicht getauft. Was muss ich tun?
Wer noch nicht getauft ist, wird Kirchenmitglied durch die Taufe. Zur Taufvorbereitung und -anmeldung wendet sich der angehende Täufling an die Pfarrerin oder den Pfarrer in der Kirchengemeinde vor Ort.
Siehe auch: Fragen zur Taufe

Ich bin getauft, aber vor einiger Zeit ausgetreten und möchte nun wieder in die Kirche eintreten. Was muss ich tun?

Jede evangelische Pfarrerin und jeder evangelischer Pfarrer kann einen Kircheneintritt vollziehen. In der Regel erfolgt dies in der Kirchengemeinde vor Ort oder in einer Kircheneintrittsstelle. Zum Eintrittsgespräch soll der Personalausweis, die Tauf- oder Konfirmationsurkunde sowie (wenn noch vorhanden) auch die Austrittsbescheinigung mitgebracht werden. Im Eintrittsgespräch kann alles angesprochen werden, was jeweils Aus- und Eintritt motiviert (hat). Im Anschluss an das Gespräch kann der Kircheneintritt mit den genannten Unterlagen sofort vollzogen werden. Ein Gottesdienstbesuch mit Abendmahlsteilnahme soll auf den formalen Eintritt erfolgen, ist aber nicht zwingend erforderlich.

Ich bin getauft, aber noch in einer anderen kirchensteuerpflichtigen Kirche Mitglied und will in die evangelische Kirche übertreten. Was muss ich tun?
Formal gesehen ist ein Übertritt von einer Konfession in eine andere immer ein Austritt aus der einen Kirche und ein Eintritt in die andere Kirche. Der Gesetzgeber hat geregelt, dass der Austritt im Standesamt zu erfolgen hat. Der Eintritt erfolgt dann bei der Kirche, in die der- oder diejenige konvertieren möchte. Für den Eintritt benötigen Sie formal Ihren Personalausweis, die Taufurkunde sowie die Austrittsbescheinigung, die Sie beim Standesamt erhalten haben. Im Eintrittsgespräch wird natürlich auch auf die Unterschiede zwischen den Konfessionen eingegangen. Wenn alle Fragen und offene Punkte geklärt sind, kann der Kircheneintritt von jedem evangelischen Pfarrer / jeder evangelischen Pfarrerin vollzogen werden.

Ich bin als Kind getauft worden und später ausgetreten. Muss ich erneut getauft werden?
Nein, eine christliche Taufe behält immer ihre Gültigkeit, weil Sie für das zeit- und bedingungslose Ja Gottes zu uns Menschen steht. Eine erneute Taufe gibt es daher nicht.

Wo kann ich eintreten?
In Bayern ist das für Sie zuständige Pfarramt die erste Anlaufstelle für Ihren Eintrittswunsch. Die Ortspfarrerin beziehungsweise der Ortspfarrer stehen nicht nur für Gespräche zur Verfügung, sie kennen auch die lokalen Angebote der Kirchengemeinde, die für Sie besonders interessant sein könnten. Seit einiger Zeit gibt es in Nürnberg und in München Eintrittsstellen. Dort können Sie ebenfalls Mitglied der Kirche werden – egal, wo Sie wohnen. Sie können darüber hinaus bei jeder anderen bayerischen Pfarrerin, jedem anderen bayerischen Pfarrer eintreten – sei es, weil Sie gerade irgendwo in Bayern Urlaub machen oder weil Sie sich in der Nachbargemeinde besser aufgehoben fühlen.

Kann ich auch in einer anderen Gemeinde als meiner Ortsgemeinde Mitglied werden?
Ja, das ist problemlos möglich. Der neuesten Regelung zufolge muss man sogar nicht mehr erst Mitglied der Wohnsitzgemeinde werden, um sich danach gegebenenfalls umgemeinden zu lassen. Sondern man kann gleich in seine Wunschgemeinde eintreten, etwa indem man diese beim Eintritt in einer Eintrittsstelle angibt.

Was muss man mitbringen, um in die Kirche (wieder-)einzutreten?
In erster Linie Zeit für das persönliche Gespräch. Formal ist der Personalausweis, der Taufnachweis und (wenn möglich) der Nachweis des einstigen Kirchenaustritts erforderlich.

Muss ich für den Eintritt etwas bezahlen?
Nein. Der Kircheneintritt ist und bleibt kostenlos. Mit der Kirchenmitgliedschaft ist allerdings bekanntermaßen in Deutschland die Kirchensteuerpflicht verbunden. Kirchensteuerpflicht besteht für all diejenigen, die zugleich auch lohn- oder einkommenssteuerpflichtig sind.

Kostet mich die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche etwas?
Kirchenmitglieder sind dann kirchensteuerpflichtig, wenn ihr Einkommen lohn- oder einkommenssteuerpflichtig ist. In Bayern liegt der Kirchensteuersatz bei 8% der Lohn- oder Einkommenssteuer. Darüber hinaus erhebt die Kirchengemeinde vor Ort einmal jährlich das Ortskirchgeld. Je nach persönlichem Einkommen ist das ein Betrag zwischen 5 und 120 Euro, der der Kirchengemeinde beziehungsweise. evangelischen Einrichtungen vor Ort direkt zugute kommt.

Weitere Informationen
https://kirchenmitgliedschaft.bayern-evangelisch.de/mitglied-werden.php